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   VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14.TR   

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https://dejure.org/2014,48118
VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14.TR (https://dejure.org/2014,48118)
VG Trier, Entscheidung vom 17.12.2014 - 1 L 2162/14.TR (https://dejure.org/2014,48118)
VG Trier, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 1 L 2162/14.TR (https://dejure.org/2014,48118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 28 VwVfG, § 46 VwVfG, § 3 StVG, § 46 FeV, Anl 4 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund des nachgewiesenen Konsums von Amphetaminen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einmaligen Konsums harter Drogen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Beweis von Betäubungsmitteleinnahme nur durch Drogenschnelltest

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Beweis von Betäubungsmitteleinnahme nur durch Drogenschnelltest

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 26.10.2004 - 11 CS 04.2562
    Auszug aus VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
    Der Antragsteller hat mit seiner Unterschrift unter das Protokoll und den Antrag über die Feststellung von Drogen im Blut bestätigt, über seine Rechte als Beschuldigter nach §§ 163a Abs. 4 und 136 Abs. 1 Sätze 2 - 4 der Strafprozessordnung - StPO - belehrt worden zu sein und kann sich nunmehr nicht, auch nicht im vorliegenden summarischen Verfahren, mit Erfolg darauf berufen, dass eine solche Belehrung unterblieben oder nur in unzureichender Weise erfolgt sei (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 11 CS 04.2562 -, juris).

    Die Frage, ob die laut Protokoll von ihm gemachten Angaben bei unterbliebener Belehrung im Rahmen des behördlichen und verwaltungsgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehungsverfahrens unverwertbar wären, braucht deshalb nicht erörtert zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 11 CS 04.2562 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Auszug aus VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
    Jedenfalls bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes allein gebotenen summarischen Sachverhaltsprüfung können die gegenüber einer staatlichen Stelle erfolgten eigenen Bekundungen des Betroffenen, er habe Betäubungsmittel konsumiert, einen hinreichenden Grund für die Annahme der Einnahme eines Betäubungsmittels im Sinne der Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung darstellen (VGH Mannheim, Beschluss vom 7. April 2014 - 10 S 404/14).
  • VGH Bayern, 08.11.2006 - 11 CS 05.2688
    Auszug aus VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
    Solche Umstände, die die normative Regelannahme in Frage stellen könnten und für die damit der Antragsteller darlegungs- und nachweispflichtig ist (BayVGH, Beschluss vom 8. November 2006 - 11 CS 05.2688 - m.w.N.), liegen hier nicht vor.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.01.2012 - 10 B 11430/11

    Vorläufiger Rechtsschutz - Fahrerlaubnisentziehung - Geltendmachung einer

    Auszug aus VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
    An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; juris).
  • VG München, 29.03.2007 - M 6b S 07.647
    Auszug aus VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
    In der Regel bedarf es vielmehr zusätzlicher Umstände, um von einem feststehenden Sachverhalt ausgehen zu können (VG München, Beschluss vom 29. März 2007 - M 6b S 07.647 -, Rn. 29, juris).
  • VGH Bayern, 24.07.2006 - 11 CS 05.3350

    Zur Aussagekraft von Drogenschnelltests und Blutproben

    Auszug aus VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
    Zwar ist der Drogenschnelltest allein nicht geeignet, die Einnahme von Betäubungsmitteln zu beweisen (vgl. insgesamt zur Beweiskraft eines Drogenschnelltests: BayVGH, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 11 CS 05.3350 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2006 - 10 B 10085/06
    Auszug aus VG Trier, 17.12.2014 - 1 L 2162/14
    An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; juris).
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